Die folgenden Bedingungen gelten für alle Aktionsgutscheine.
Telefon: +49 30 609 89 355 0, E-Mail: kontakt@billpay.de
Zahlen Sie per PayPal, so werden die Beträge direkt nach Zahlung über Ihre bei PayPal hinterlegte Zahlart abgerechnet.
Bei Zahlung über die Mobilfunkrechnung bucht Ihr Mobilfunkanbieter die Beträge entweder direkt von Ihrem Prepaid-Guthaben ab oder zieht sie mit der Mobilfunkrechnung von Ihrem Konto ein. Die Ticketkäufe werden auf Ihrer Mobilfunkrechnung ausgewiesen.
Im Ruhrbahn-Webshop: Hier werden Ihnen alle Tickets angezeigt, die Sie als registrierter Kunde entweder in der App oder im Webshop gekauft haben. Lediglich anonym gekaufte Tickets, also die, die per Mobilfunkrechnung gezahlt wurden, werden hier nicht aufgelistet.
Wird Ihnen nach dem Kauf in der App oder im Webshop kein Ticket angezeigt, dann gab es eine Verzögerung bei der Kaufbearbeitung im System. In diesem Fall wird der Kaufvorgang automatisch nach einer gewissen Zeit abgebrochen. Der von Ihnen gewählte Finanzdienstleister erhält vorsichtshalber ebenfalls eine automatische Mitteilung darüber, dass der Kauf nicht funktioniert hat und die Bestellung storniert wurde. Bitte wiederholen Sie in einem solchen Fall Ihre Bestellung. Wird das Ticket wiederum nicht angezeigt, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Telefonisch: 0201 826-3232
Per Mail: essenmobil@ruhrbahn.de
Wenn Sie bei einem anderen Verkehrsunternehmen als der Ruhrbahn GmbH kontrolliert wurden und ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen müssen, dann setzen Sie sich bitte direkt mit diesem Verkehrsunternehmen in Verbindung, da wir bei uns keinen Zugriff auf die Kontrolldaten anderer Verkehrsunternehmen haben.
Sie rufen im Webshop unter „Tickets => Meine Tickets“ das Ticket auf, für das Sie eine Quittung benötigen. Hier finden Sie direkt bei diesem Ticket die Schaltfläche „Quittung“ und können hierüber den Beleg für den Ticketkauf ausdrucken.
Wenn Sie Ihre Tickets per Mobilfunkrechnung bezahlen, dann werden die Beträge für die Tickets auf Ihrer Mobilfunkrechnung aufgeführt. In diesem Fall ist Ihre Mobilfunkrechnung die Quittung für den Arbeitgeber oder das Finanzamt.