Meine Fragen

Aktionsgutscheine

Die folgenden Bedingungen gelten für alle Aktionsgutscheine.

  • Aktionsgutscheine sind nur im Ticketshop unter Ruhrbahn.de oder in der App ZÄPP verwendbar
  •  Jeder Gutschein kann nur einmal verwendet werden
  • Pro Kunde und Bestellung kann nur ein Gutschein eingelöst werden.
  • Sofern der Gutschein an einen Mindestbestellwert oder ein Ticket gebunden ist, kann dieser nur bei Erreichen dieses Mindestbestellwertes oder Kauf des Tickets eingelöst werden.
  • Wird der Gutschein nicht komplett eingelöst kann der Restbetrag leider nicht ausgezahlt oder gutgeschrieben werden
  • Eine Kombination mit weiteren Gutscheinen oder Gratistickets sowie Barauszahlung und nachträgliche Anrechnung auf bereits getätigte Käufe sind ausgeschlossen
  • Angebote gelten nur, solange der Vorrat reicht. Es besteht kein Anspruch auf Ersatzticket, Ersatzgutscheine oder Preisreduzierungen
  • Jeder gewerbliche und kommerzielle Weiterverkauf der Gutscheine ist untersagt
  • Gutscheine sind nur für eine begrenzte Zeit einlösbar und verlieren ihre Gültigkeit zu dem auf dem Gutschein genannten Datum. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
  • Wenn Sie von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch machen, wird der ermäßigte Kaufpreis erstattet. Es besteht kein Anspruch auf eine Erstattung oder einen Ersatz des Gutscheins. Ein Umtausch ist ausgeschlossen.
  • Zudem gelten die jeweils auf dem Gutschein bzw. bei der Aktion aufgedruckten Bedingungen
  • Gewünschtes Ticket in den Warenkorb legen
  • "Zur Kasse" gehen
  • Anmelden bzw. als Neukunde registrieren
  • Dann Gutschein- oder Rabattcode eingeben und "Kauf überprüfen" klicken
  • In der Übersicht sehen Sie dann den Gutschein-Wert und den reduzierten Endbetrag Ihres Einkaufs
  • Bestellung absenden - fertig!
Bezahlung
Nein, es fallen keine Gebühren für die Bezahlung per Handyrechnung an.
Viele Mobilfunkanbieter haben sogenannte „Drittanbietersperren“ festgelegt. Das soll verhindern, dass Sie versehentlich teure Mehrwertdienste kaufen oder abonnieren. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Mobilfunkanbieter, ob bei Ihnen eine solche Sperre eingerichtet ist und ob sie deaktiviert werden kann.
Wenn Sie bei der Zahlart „Lastschrift“ ausgewählt haben und als Rückmeldung erhalten, dass diese Zahlart nicht möglich ist, dann prüfen Sie bitte zunächst, ob Ihre angegebenen Daten korrekt sind. Häufig liegt es an einem einfachen Zahlen- oder Buchstabendreher, dass der Finanzdienstleister Billpay nicht prüfen kann, ob es eine Person mit Ihren Angaben überhaupt gibt. Und dann erfolgt eine Rückmeldung, dass die Zahlung per Lastschrift nicht möglich ist. Haben Sie aber alles korrekt angegeben, und können immer noch nicht per Lastschrift zahlen, dann setzen Sie sich bitte direkt mit Billpay in Verbindung.

Telefon: +49 30 609 89 355 0, E-Mail: kontakt@billpay.de

Bei Zahlung per Lastschrift werden die fälligen Beträge gesammelt und in der Regel wöchentlich in einer Summe von Ihrem Konto abgebucht.

Zahlen Sie per PayPal, so werden die Beträge direkt nach Zahlung über Ihre bei PayPal hinterlegte Zahlart abgerechnet.

Bei Zahlung über die Mobilfunkrechnung bucht Ihr Mobilfunkanbieter die Beträge entweder direkt von Ihrem Prepaid-Guthaben ab oder zieht sie mit der Mobilfunkrechnung von Ihrem Konto ein. Die Ticketkäufe werden auf Ihrer Mobilfunkrechnung ausgewiesen.

Im Warenkorb können Sie Ihren Gutschein- oder Rabattcode eingeben. Bitte beachten Sie, dass wir Gutscheine und Rabatte nicht nachträglich anrechnen können und für Werbegutscheine mitunter bestimmte Einlösebedingungen gelten. Nach Eingabe des Gutscheincodes sehen Sie dann entweder den Gutscheinwert, den reduzierten Ticketpreis oder das Gratisticket direkt im Warenkorb.
Im Ruhrbahn-Webshop können Sie Tickets über PayPal oder Lastschrift bezahlen. Die Zahlung per Kreditkarte ist noch nicht möglich, wird aber schnellstmöglich ebenfalls umgesetzt. In der App „ZÄPP“ können Sie Tickets auch als anonymer Nutzer, also ohne Registrierung, kaufen und über Ihre Handyrechnung bezahlen. Hier steht Ihnen leider nicht das gesamte Ticketsortiment zur Verfügung, da die Mobilfunkanbieter eine Wertgrenze beim Kauf von maximal 60 Euro festgesetzt haben.
Persönliche Daten
Ihre Daten werden von uns ausschließlich für den Kauf von Tickets und die Zahlungsabwicklung bei dem von Ihnen gewählten Dienstleister genutzt. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen finden Sie auch in den Datenschutzbestimmungen.
Ihre persönlichen Daten können Sie jederzeit im Webshop unter „Profil > Mein Konto“ einsehen und ändern.
Technisches
Wenn Sie Ihre Tickets als registrierter Nutzer kaufen, ändern Sie einfach Ihre Telefonnummer in Ihren persönlichen Angaben. Sonst müssen Sie nichts beachten. Wenn Sie Ihr Ticket anonym per Mobilfunkrechnung kaufen, prüfen Sie bitte, ob Sie noch aktive Tickets, d. h. gültige Zeitkarten haben. Diese sind immer nur in Verbindung mit der Telefonnummer gültig, über die Sie sie gekauft haben.
In der App „ZÄPP“: Wenn Sie die Tickets als registrierter Nutzer gekauft haben, prüfen Sie bitte, ob Sie angemeldet sind. Ist dies nicht der Fall, dann loggen Sie sich ein und die Tickets werden Ihnen angezeigt. Haben Sie Ihr Ticket per Mobilfunkrechnung gezahlt und sich zwischenzeitlich als Kunde registriert, dann melden Sie sich einfach ab. Die gekauften Tickets werden Ihnen dann unter „Meine Tickets“ angezeigt. Eventuell müssten Sie in beiden Fällen die Ansicht noch einmal aktualisieren.

Im Ruhrbahn-Webshop: Hier werden Ihnen alle Tickets angezeigt, die Sie als registrierter Kunde entweder in der App oder im Webshop gekauft haben. Lediglich anonym gekaufte Tickets, also die, die per Mobilfunkrechnung gezahlt wurden, werden hier nicht aufgelistet.

Ticket
Tickets, die Sie in der Ruhrbahn-App „ZÄPP“ oder Ruhrbahn-Webshop gekauft haben, sind immer ab Kauf gültig. Bei Zeitkarten (7-TageTicket, 30-TageTickets) können Sie den ersten Gültigkeitstag selbst festlegen. Der erste Gültigkeitstag darf aber ab dem Kaufdatum gerechnet nicht weiter als 30 Tage in der Zukunft liegen.
Ja, den gibt es. PayPal und Lastschrift können Sie als Zahlarten nur nutzen, wenn Sie vorher registriert haben. Dann stehen Ihnen die Tickets auch als Ausdrucktickets im Ruhrbahn-Webshop zur Verfügung und Sie können sich auch eine Quittung z. B. für den Arbeitgeber oder das Finanzamt ausdrucken. Haben sie Ihr Ticket in der App mit der Handyrechnung bezahlt, dann ist das Ticket auch nur in der App verfügbar.
Online-Tickets sind immer persönliche Tickets und daher nicht übertragbar. Sie gelten auch nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Sie können aber im Ruhrbahn-Webshop auch Tickets für andere Personen kaufen. Hierzu geben Sie den Namen und das Geburtsdatum der Person an, für die Sie ein Ticket kaufen wollen.
Nein, leider nicht. Online-Tickets, egal, ob sie über die App oder den Ruhrbahn-Webshop gekauft wurden, können nicht storniert oder erstattet werden.
Ja, wenn Sie es zur Fahrt nutzen möchten, dann müssen Sie es ausdrucken. Es reicht nicht aus, wenn Sie es z. B. als Datei auf Ihrem Handy hinterlegt haben.
Für den Ruhrbahn-Webshop  gilt: hier können Sie ein Ticket nur als registrierter Benutzer kaufen. In der App „ZÄPP“ können Sie Tickets auch als anonymer Kunde kaufen – Sie bezahlen dann einfach per Mobilfunkrechnung. Es gibt hierbei jedoch eine Einschränkung – bei Bezahlung per Mobilfunkrechnung gibt es eine von den Mobilfunkanbietern festgesetzte maximale Kaufsumme von 60 € und es sind keine Mehrfahrtentickets erhältlich.

Wird Ihnen nach dem Kauf in der App oder im Webshop kein Ticket angezeigt, dann gab es eine Verzögerung bei der Kaufbearbeitung im System. In diesem Fall wird der Kaufvorgang automatisch nach einer gewissen Zeit abgebrochen. Der von Ihnen gewählte Finanzdienstleister erhält vorsichtshalber ebenfalls eine automatische Mitteilung darüber, dass der Kauf nicht funktioniert hat und die Bestellung storniert wurde. Bitte wiederholen Sie in einem solchen Fall Ihre Bestellung. Wird das Ticket wiederum nicht angezeigt, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Telefonisch: 0201 826-3232
Per Mail:
essenmobil@ruhrbahn.de

Nichts – sie sind weiterhin gültig und können „ganz normal“ genutzt werden.
Wenn Sie in der Ticketkontrolle kein gültiges Ticket vorzeigen können, dann werden unsere Kontrolleure zunächst einen Beleg für das erhöhte Beförderungsentgelt ausstellen, denn sie haben in diesem Moment keine Möglichkeit, zu prüfen, ob Sie tatsächlich ein gültiges Ticket haben. Auf dem Beleg sind auch Datum und Uhrzeit der Kontrolle vermerkt. Bitte warten Sie bis zum nächsten Tag, weil dann alle Ergebnisse der Ticketkontrollen vom Vortag bei uns im System vorliegen und melden Sie sich direkt bei uns. Wir können dann abgleichen, ob Sie zum Zeitpunkt der Kontrolle ein Ticket hatten, so dass dann lediglich eine Bearbeitungsgebühr anfällt.

Wenn Sie bei einem anderen Verkehrsunternehmen als der Ruhrbahn GmbH kontrolliert wurden und ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen müssen, dann setzen Sie sich bitte direkt mit diesem Verkehrsunternehmen in Verbindung, da wir bei uns keinen Zugriff auf die Kontrolldaten anderer Verkehrsunternehmen haben.

Sie rufen im Webshop unter „Tickets => Meine Tickets“ das Ticket auf, für das Sie eine Quittung benötigen. Hier finden Sie direkt bei diesem Ticket die Schaltfläche „Quittung“ und können hierüber den Beleg für den Ticketkauf ausdrucken.

Wenn Sie Ihre Tickets per Mobilfunkrechnung bezahlen, dann werden die Beträge für die Tickets auf Ihrer Mobilfunkrechnung aufgeführt. In diesem Fall ist Ihre Mobilfunkrechnung die Quittung für den Arbeitgeber oder das Finanzamt.

Das Ticket wird Ihnen in der App „ZÄPP“ direkt unter meine Tickets angezeigt. Wenn Sie das Ticket als registrierter Nutzer gekauft haben, können Sie es zusätzlich im Ruhrbahn-Webshop anzeigen lassen und dort auch ausdrucken. Haben sie Ihr Ticket in Ruhrbahn-Webshop gekauft, dann wird es Ihnen im Webshop unter „Meine Tickets“ angezeigt, aber ebenso in der App, wenn Sie hier mit Ihren Nutzerdaten angemeldet sind.
Sie gehen im Ruhrbahn-Webshop oder der App in den Menüpunkt „Meine Tickets“ und erhalten dort eine Übersicht über Ihre aktuellen Tickets. Dann wählen Sie einfach das Mehrfahrtenticket aus, von dem Sie einen weiteren Abschnitt entwerten möchten und gehen auf „entwerten“. In der App wird Ihnen das Ticket dann direkt angezeigt; über den Ruhrbahn-Webshop können Sie das Ticket ausdrucken.
Wenn Sie Ihr Ticket als registrierter Nutzer gekauft haben, dann haben Sie immer ein persönliches, direkt auf Sie ausgestelltes Ticket. Dieses ist nach den VRR-Tarifbestimmungen immer nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.  In einer Kontrolle zeigen Sie daher immer Ihr Ticket in der App oder dein Ausdruck-Ticket und einen gültigen Ausweis vor. Die Kontrolleure können dann den Barcode des Tickets prüfen und feststellen ob das Ticket für Ihre gewählte Fahrtverbindung gültig ist.