Ticketinformationen

1. Die Preisstufen

Grundlage der Preisberechnung im Verbundraum des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr sind die Tarifgebiete, Waben und Kurzstrecken. Ein Tarifgebiet umfasst in der Regel eine Stadt oder mehrere kleine Städte/Gemeinden. Jedes Tarifgebiet setzt sich wiederum aus einer oder mehreren Waben zusammen.
Jeder Verbindung innerhalb des VRR-Raums ist eine Preisstufe zugeordnet. Das sind neben der Kurzstrecke (Preisstufe K) die Preisstufen A, B, C und D.
Übrigens: Kinder unter sechs Jahren fahren grundsätzlich kostenlos und müssen stets begleitet sein. Für Kinder von sechs bis unter 15 Jahren gibt es für Einzel- und 4erTickets spezielle Kindertarife.

Die Kurzstrecke gilt für kurze Strecken bis ca. 1,5 km. Das sind in den meisten Fällen bis zu drei Haltestellen. Für Strecken mit dem Nahverkehrszug wie z. B. der S-Bahn gilt die Kurzstrecke nicht.
Die Preisstufe A gilt für Fahrten innerhalb eines Tarifgebietes. Einige größere Städte im VRR, wie Düsseldorf, Dortmund, Essen, Duisburg und Wuppertal bestehen zwar aus zwei Tarifgebieten, aber auch hier gilt: für Fahrten innerhalb dieser Städte können Sie die Preisstufe A nutzen. Zusätzlich gilt bei Fahrten von einem Tarifgebiet in ein anderes die Preisstufe A, wenn deine Fahrtstrecke innerhalb von zwei benachbarten Waben der beiden Tarifgebiete liegt.
Bei den Zeitkarten (7TageTickets und 30TageTickets) gibt es unterschiedliche Preise für die einzelnen Tarifgebiete. Dies sind die Preisstufen A1 bis A3. Der Grund ist, dass es Städte mit einem sehr guten Bus- und Bahnangebot und Städte mit einem weniger guten Angebot gibt.
Der Geltungsbereich der Preisstufe B umfasst in der Regel ein zentrales Tarifgebiet und alle angrenzenden Tarifgebieten. Für Bartickets heißt das, dass Sie von Ihrem Starttarifgebiet in das Nachbartarifgebiet und ein weiteres, dahinter liegendes Tarifgebiet fahren können.
Bei Zeitkarten legen Sie sich fest: Sie wählen ein zentrales Tarifgebiet und können dann in der Regel auch in allen angrenzenden Tarifgebieten fahren. Ein Beispiel: Sie wohnen in Bochum und möchten zur Arbeit in die Essener Innenstadt fahren. Dann können Sie Bochum als zentrales Tarifgebiet wählen und kommen mit Ihrem Ticket zur Arbeit, können aber auch in der Freizeit z. B. nach Witten fahren. Oder Sie wählen Essen Mitte/Nord als zentrales Gebiet. Dann können Sie in Ihrer Freizeit z. B. nach Oberhausen fahren.
Bartickets in der Preisstufe C gelten für Fahrten über drei oder vier Tarifgebiete. Bei Zeitkarten gilt das gleiche wie in der Preisstufe B: Sie legen sich fest. Diesmal allerdings auf zwei nebeneinanderliegende Tarifgebiete. Dann können Sie – wie in der Preisstufe B – in den beiden zentralen Tarifgebieten und in der Regel in allen angrenzenden Gebieten fahren.
Die Preisstufe D gilt im gesamten Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und in manchen angrenzenden Tarifgebieten anderer Verkehrsverbünde.
Sie sind sich nicht sicher, welche Preisstufe Sie wählen müssen? Dann geben Sie einfach Ihre Fahrtverbindung in die Fahrplanauskunft ein und Sie erhalten automatisch die für Ihre gewählte Verbindung richtige Preisstufe genannt.
2. Bartickets

Mit dem 24-/48-StundenTicket sind Sie allein oder in einer Gruppe mit bis zu fünf Personen in allen Bussen, Bahnen und Zügen (2. Klasse) des ÖPNV mobil. Das Ticket gilt 24 oder alternativ 48 Stunden ab Entwertung. In dieser Zeit können Sie in Ihrem Geltungsbereich beliebig oft fahren. Das 24-/48-StundenTicket ersetzt seit 01.01.2018 das TagesTicket.

Das 4-StundenTicket gilt in jeweils einer Stadt der Preisstufe A1 oder A2. Montags bis freitags zwischen 9 Uhr und 3 Uhr des Folgetages; samstags, sonn- und feiertags ganztägig ab Entwertung jeweils für 4 Stunden. Tickets, die nach 23 Uhr entwertet werden, gelten längstens bis 3 Uhr des Folgetages. Für die Städte Bochum, Essen, Dortmund, Düsseldorf und Wuppertal ist das Ticket nicht verfügbar.
Das 4er- und auch das 10erTicket gibt es ebenfalls in allen Preisstufen; jeder einzelne Fahrtabschnitt ist gültig für eine Person und eine Fahrt innerhalb der benötigten Preisstufe. Wie beim EinzelTicket gilt, dass Rund- und Rückfahrten nicht erlaubt sind, Sie jedoch beliebig oft umsteigen und Ihre Fahrt auch unterbrechen können. Auch hier gilt (wie beim EinzelTicket), dass das Ticket je nach Preisstufe nur für eine bestimmte Zeit gültig ist. Die Geltungsdauern sind:
  • Preisstufe K: bis 20 Minuten
  • Preisstufe A: bis 90 Minuten
  • Preisstufe B: bis 2 Stunden
  • Preisstufe C: bis 3 Stunden
  • Preisstufe D: bis 5 Stunden

Wenn Sie ein 4er- oder 10erTicket kaufen, ist die erste Fahrt immer sofort entwertet, so dass Sie eine Mehrfahrtenkarte immer erst unmittelbar vor Fahrtantritt kaufen sollten.
Sie können die einzelnen Fahrten Ihres 4er-/10erTickets übrigens für verschiedene Fahrtstrecken der gleichen Preisstufe nutzen. Beispiel: Sie haben ein 4erTicket der Preisstufe A für die erste Fahrt in Gelsenkirchen gekauft. Wenn Sie sich jetzt in Düsseldorf befinden, können Sie den zweiten Fahrtabschnitt auch für eine Fahrt in Düsseldorf nutzen.
Selbstverständlich können Sie auch mit mehreren Personen ein 4er- oder 10erTicket nutzen. Dann entwerten Sie einfach je Fahrtstrecke für jede mitfahrende Person einen Abschnitt. Wichtig beim HandyTicket oder auch beim Ausdruckticket: wenn Sie Personen mitnehmen, dann müssen Sie sie auf jeden Fall begleiten. Alle entwerteten Abschnitte Ihres 4er-/10erTickets sind persönliche Tickets und immer auf Ihren Namen ausgestellt, denn Sie haben das Ticket ja auch gekauft. Und weil es persönliche Tickets sind, gelten sie immer nur zusammen mit einem persönlichen Lichtbildausweis. In einer Kontrolle haben Sie und Ihre Begleiter daher immer dann gültige Tickets, wenn Sie die entwerteten Ticketabschnitte für sich und Ihre Begleitung sowie Ihren Ausweis vorzeigen.
Weil beim 4er-/10erTicket immer sofort die erste Fahrt entwertet ist, haben wir für Sie eine Sicherung eingebaut. Solange Sie noch offene Fahrten auf einem bereits gekauften Mehrfahrtenticket haben, können Sie kein zweites Ticket der gleichen Art und Preisstufe kaufen. Das heißt, wenn Sie auf einem 4erTicket der Preisstufe A noch eine offene Fahrt haben, können Sie noch kein neues 4erTicket kaufen.

Das EinzelTicket gibt es in allen Preisstufen und es ist jeweils gültig für eine Person und eine Fahrt innerhalb der benötigten Preisstufe. Rund- und Rückfahrten sind dabei nicht erlaubt, Sie können jedoch beliebig oft umsteigen und die Fahrt auch unterbrechen. Beachten Sie bei einer Pause aber, dass das Ticket – je nach Preisstufe – nur für eine bestimmte Zeit gültig ist. Die Geltungsdauern sind:
  • Preisstufe K: bis 20 Minuten
  • Preisstufe A: bis 90 Minuten
  • Preisstufe B: bis 2 Stunden
  • Preisstufe C: bis 3 Stunden
  • Preisstufe D: bis 5 Stunden.
Das HappyHourTicket gilt für eine Person in der Preisstufe A. Sie können damit zwischen 18 Uhr und 6 Uhr morgens am Folgetag beliebig oft in Ihrem gewählten Tarifgebiet (Stadt)  oder in der gewählten 2-Waben-
3. Zeitkarten
Ihr 30-TageTicket2000 gilt nicht nur für beliebig viele Fahrten in Ihrem gewählten Geltungsbereich. Sie können damit auch nach 19 Uhr in der Woche und an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen eine weitere erwachsene Person und bis zu drei Kinder (unter 15 Jahren) mitnehmen. Und: Sie und Ihre Begleiter können zu diesen Zeiten auch im gesamten Verkehrsverbund Rhein-Ruhr fahren. Beim Ticket2000 können Sie auch ganztägig ein Fahrrad mitnehmen. Bitte haben Sie hier Verständnis, dass wir nicht immer garantieren können, dass Sie Ihr Fahrrad mitnehmen können. Unsere Fahrerinnen und Fahrer haben jederzeit die Möglichkeit, die Fahrradmitnahme nicht zuzulassen, z. B. wenn das Fahrzeug sehr voll ist oder weil die begrenzte Stellfläche bereits belegt ist. Im Zweifel haben dann mobilitätseingeschränkte Personen oder Eltern mit Kinderwagen Vorrang. Wichtig zu wissen: wenn Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind und weitere Personen und deren Fahrrad/Fahrräder mitnehmen, dann benötigen Sie je Rad und Fahrt für Ihre Begleiter ein ZusatzTicket, denn die Fahrradmitnahme für Ihre Begleiter ist nicht in Ihre Ticket eingeschlossen.
Sie können Ihr 30-TageTicket2000 auch aufwerten. Außerhalb der oben genannten Zeiten können Sie jederzeit mit einem ZusatzTicket je Fahrt Ihren Geltungsbereich erweitern. Mit einem ZusatzTicket je Fahrt können Sie auch die 1. Klasse im Zug nutzen. Fahren Sie also in der Woche über Ihren gewählten Geltungsbereich hinaus und nutzen Sie dabei die erste Klasse im Zug, benötigen Sie je Fahrt zwei ZusatzTickets.
Ihr 30-TageTicket1000 gilt für beliebig viele Fahrten in Ihrem gewählten Geltungsbereich. Sie können  damit auch nach 19 Uhr in der Woche und an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen bis zu drei Kinder (unter 15 Jahren) in Ihrem gewählten Geltungsbereich mitnehmen.
Sie können Ihr 30-TageTicket1000 auch aufwerten. Hier gilt: je Fahrt und zusätzlicher Nutzung benötigen Sie ein ZusatzTicket. Sie können so den Geltungsbereich Ihres Tickets erweitern (auch für mitgenommene Personen), die 1. Klasse nutzen oder ein Fahrrad mitnehmen. Das heißt, wenn Sie am Wochenende mit einer Begleitung und Ihren beiden Fahrrädern über den Geltungsbereich Ihres Tickets hinausfahren möchten, benötigen Sie insgesamt je Fahrt vier ZusatzTickets (2 für die Erweiterung und zwei für die Fahrräder).
Die 30-TageTickets sind – wie der Name schon sagt – ab dem ersten Gültigkeitstag dreißig Tage lang für beliebig viele Fahrten in Ihrem gewählten Geltungsbereich gültig. Sie können Ihr 30-TageTicket in der App „Essen mobil“ und im Webshop auch im Voraus kaufen. Der erste Gültigkeitstag muss aber innerhalb der nächsten 30 Tage liegen. Das 30-TageTicket gibt es in den Preisstufen A1, A2, A3, B, C und D und in unterschiedlichen Varianten.
Das 7-TageTicket gibt es für die Preisstufen A1, A2, A3, B, C und D. Sie bestimmen den ersten Geltungstag, ab dann können Sie es für 7 Tage für beliebig viele Fahrten in Ihrem gewählten Geltungsbereich nutzen. Da das 7-TageTicket ein persönliches Ticket ist, gilt es nur zusammen mit dem amtlichen Lichtbildausweis des Inhabers.
Wenn Sie mit Ihrem 7-TageTicket die erste Klasse im Zug nutzen möchten, dann kaufen Sie bitte je Fahrt ein ZusatzTicket. Das gleiche gilt, wenn Sie ein Fahrrad mitnehmen möchten. Auch hier brauchen Sie ein ZusatzTicket. Bitte beachten Sie: anders als bei 30-TageTickets können Sie den Geltungsbereich Ihres 7-TageTickets nicht durch den Kauf eines ZusatzTickets erweitern.
4. ZusatzTickets und Zuschläge
Wenn Sie regelmäßig die 1. Klasse im Zug nutzen, dann empfiehlt sich der Kauf einer 1.-Klasse-Zusatzwertmarke für 30 Tage. Diese können Sie zusammen mit deinem 30-Tage-Ticket nutzen und sie ist insgesamt günstiger als der Kauf von ZusatzTickets je Fahrt. Bitte beachten Sie hier, dass Sie die zu Ihrer gewählten Preisstufe passende Zusatzwertmarke kaufen, denn es gibt sie einmal für die Nutzung mit 30-TageTickets der Preisstufen A und B und einmal für die Preisstufen C und D.
Das ZusatzTicket bietet Ihnen viele Möglichkeiten, die Leistung Ihres Tickets zu erweitern. Mit einem ZusatzTicket können Sie: ein Fahrrad mitnehmen, die 1. Klasse im Zug nutzen oder den Geltungsbereich ihres 30-Tage-Tickets erweitern. Wichtig ist: Sie benötigen ein ZusatzTicket je Nutzungsmöglichkeit. Möchten Sie eine Fahrt unternehmen, bei der Sie den Geltungsbereich Ihres 30-TageTicket1000 verlassen, ein Fahrrad mitnehmen und die erste Klasse nutzen, dann benötigen Sie drei ZusatzTickets je Fahrt.
Das ZusatzTicket gibt es als EinzelTicket und als 4erTicket.
5. NRW-Tickets
Gibt es für Erwachsene oder Kinder (unter 15 Jahren), die bereits eine Zeitkarte für den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, Verkehrsverbund Rhein-Sieg oder den Aachener Verkehrsverbund haben. Mit dem EinfachWeiterTicket können Sie mit Ihrem 30-TageTicket, Ihrer Monatskarte oder Ihrem Aboticket aus dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr in den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (z. B. nach Köln) oder in den Aachener Verkehrsverbund und zurück fahren. Je Fahrt benötigen Sie ein EinfachWeiterTicket. Das EinfachWeiterTicket gibt es sowohl für die 2. Klasse als auch für die 1. Klasse im Zug.
Das FahrradTagesTicket NRW gilt in Kombination mit einem anderen Ticket des NRW-Tarifs oder des VRR-Tarifs für die ganztägige Mitnahme eines Fahrrads.
Gibt es für Erwachsene oder Kinder (unter 15 Jahren) und gilt ab Entwertung für zwei Stunden für eine Fahrt innerhalb von Nordrhein-Westfalen. Es kann nur in Zügen des Nahverkehrs (S-Bahn, RB, RE) in der zweiten Klasse oder in den Bussen und Bahnen der Nahverkehrsunternehmen genutzt werden.
Das SchönerTagTicket NRW gilt montags bis freitags von 9 Uhr bis3 Uhr des Folgetages, am Wochenende oder an gesetzlichen Feiertagen auch vor neun Uhr für beliebig viele Fahrten in ganz Nordrhein-Westfalen. Es kann nur in Zügen des Nahverkehrs (S-Bahn, RB, RE) in der zweiten Klasse oder in den Bussen und Bahnen der Nahverkehrsunternehmen genutzt werden.
6. Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen

Sie möchten mehr Informationen zu den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr? Der folgende Link führt Sie direkt zu den offiziellen Seiten des VRR, auf denen Sie die aktuellen Versionen nachlesen können.
Hier erhalten Sie mehr Informationen zu den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr.