Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand September 2018

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den mobilen Online-Vertrieb (MOV) von Tickets der Ruhr-bahn GmbH und zur Anmietung von RadboxenDeinRadschloss“ (MOV-Radbox)
Der mobile Online-Vertrieb umfasst derzeit:

- Ruhrbahn TicketShop
- Ruhrbahn App „ZÄPP“ (Ticketkauf)
- Ruhrbahn App „ZÄPP“ (Anmietung von Radboxen)

Die ABG sind zur besseren Übersichtlichkeit aufgeteilt:

Teil A: MOV für den Ticketverkauf
Teil B: MOV-Radbox für die Anmietung von RadboxenDeinRadschloss"
Teil C: Ergänzende Regelungen zur Zahlungsabwicklung

Für den Ticketerwerb gelten die AGB unter Teil A und C.
Für die Anmietung der Radbox gelten die AGB unter Teil B und C.

Teil A:  MOV für den Ticketverkauf

1. Allgemeines

1.1.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des mobilen Online-Vertriebs (nachfolgend MOV genannt) der Ruhrbahn GmbH und ergänzen die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr AöR (nachfolgend VRR) sowie die Datenschutzbestimmungen.

1.2.
Mit dem MOV bietet die Ruhrbahn GmbH einen Service an, der es dem Kunden (nachfolgend Nutzer genannt) ermöglicht, Fahrplan- und sonstige Informationen abzurufen sowie Tickets gemäß der jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VRR bargeldlos über ein mobiles Endgerät (z. B. Smartphone, Tablet) oder über ein stationäres Endgerät (z. B. klassischer Heimcomputer) zu erwerben.

Der Erwerb und die Nutzung von Tickets über den MOV und die Nutzung der insoweit zugrundeliegenden Software sind an die Zustimmung zu diesen Bedingungen gebunden.

1.3.
Der MOV wird durch die Ruhrbahn GmbH in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen IT-Dienstleistern sowie, in Abhängigkeit von dem gewählten Vertriebsweg und der Zahlungsart, mit unterschiedlichen Finanzdienstleistern bzw. Telekommunikationsanbietern erbracht. Die Dienstleister nebst Kontaktdaten sind im Teil B dieser AGB aufgeführt.

1.4.
Die für die Vertragsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten werden soweit erforderlich an den jeweiligen Finanzdienstleister übermittelt. Nähere Informationen erhalten Sie nachfolgend sowie in unserer Datenschutzerklärung.

1.5.
Die Software für den MOV wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Zugriff erfolgt über mobile oder stationäre Endgeräte. Es können gegebenenfalls für Verbindungsaufbau und -dauer durch den jeweiligen Telekommunikationsanbieter Entgelte je nach Tarif gegenüber dem Nutzer erhoben werden.

1.6.
Es gilt ausschließlich deutsches oder direkt anwendbares Recht der europäischen Union.

1.7.
Soweit der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand Essen.

1.8
Die Registrierung und der Vertragsschluss erfolgen in deutscher Sprache.

2. Eröffnung eines Nutzerkontos

2.1.
Zur umfassenden Nutzung sämtlicher Möglichkeiten des MOV ist die Eröffnung eines Nutzerkontos erforderlich. Hierzu muss der Nutzer diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen und sich unter wahrheitsgemäßer Angabe der nachfolgenden Punkte bei der Ruhrbahn GmbH registrieren

  • Anrede
  • Name und Geburtsdatum
  • Anschrift (Straße, PLZ, Ort)
  • Mobilfunknummer
  • E-Mail-Adresse
  • Vergabe eines Passwortes
  • Vergabe von Sicherheitsfrage und -antwort

Ohne Eröffnung eines Nutzerkontos stehen dem Nutzer nur ein eingeschränktes Ticketsortiment und lediglich die Zahlung über die Mobilfunkrechnung zur Verfügung.

Das persönliche Passwort ist vom Nutzer geheim zu halten.

2.2. Die Eröffnung eines Nutzerkontos durch minderjährige Personen ist ausgeschlossen.

2.3. Löschung Nutzerkonto

Die Löschung des Nutzerkontos erfolgt ausschließlich per Mail durch den Kunden an folgende Mail-Adresse bei der Ruhrbahn GmbH: app@ruhrbahn.de

2.4.
Der Nutzer verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Namen, Adresse und Zahlungsweise) in seinem Nutzerkonto stets aktuell zu halten.

3. Ticketerwerb, Nutzung

3.1.
Über die auf seinem mobilen Endgerät heruntergeladene und installierte Software kann der Nutzer das von ihm gewünschte und verfügbare Ticket auswählen und anfordern. Das angeforderte Ticket wird via Datenübertragung im jeweiligen MOV-Kanal (z.B. „ZÄPP“ App) bereitgestellt. Die für die Datenübertragung gegebenenfalls anfallenden Entgelte bestimmen sich nach dem jeweiligen Telekommunikationsvertrag des Nutzers. Die Höhe des Fahrpreises ergibt sich aus der jeweils gültigen Fahrpreisübersicht des VRR. Die Zahlung des Fahrpreises hat bei registrierten Nutzern an den jeweiligen Finanzdienstleister und bei nicht registrierten Nutzern über die Telekommunikationsabrechnung ihrer Mobilfunkanbieter zu erfolgen.

3.2.
Mit der Anforderung des Tickets über die Software wird ein Angebot des Nutzers zum Erwerb des Tickets und mit der Bereitstellung des Tickets die Annahme des Angebotes durch die Ruhrbahn GmbH erklärt. Es kommt somit ein Kauf- und Beförderungsvertrag zwischen dem Nutzer und der Ruhrbahn GmbH zustande.

3.3.
Das Ticket ist zum sofortigen Fahrtantritt gültig, soweit es nicht mit einem bestimmten Geltungszeitraum versehen ist. Das Ticket muss bereits vor Betreten des Fahrzeugs erworben werden. Bei Mehrfahrtentickets ist der erste Abschnitt bereits entwertet. Vor dem Betreten des Fahrzeugs hat sich der Nutzer vom Empfang des gültigen Tickets zu überzeugen. Nach Fahrtantritt über den MOV erworbene Tickets werden für die bereits angetretene Fahrt nicht anerkannt. Gemäß der jeweils geltenden Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen wird in diesen Fällen vom Nutzer ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben.

3.4.
Zu Kontrollzwecken ist das Ticket in Papierform oder auf dem betriebsbereiten mobilen Endgerät während der Fahrt ständig mitzuführen (vgl. auch Ziffer 5. „Fahrkartenkontrolle“).

  • Registrierte Nutzer, d.h. Nutzer mit einem Nutzerkonto, erhalten immer ein persönliches Ticket übermittelt. Dieses ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.
  • Bei nicht registrierten Nutzern ist die Gültigkeit des Tickets an das zum Erwerb genutzte mobile Endgerät gebunden.

Für die Betriebsbereitschaft des mobilen Endgeräts, für die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch sowie für die Anzeige des vollständigen Textinhaltes des Tickets ist der Nutzer verantwortlich. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit des Dienstes oder der fehlerhaften bzw. unvollständigen Übertragung des Tickets muss vor Fahrtantritt anderweitig ein gültiges Ticket erworben werden.

3.5.
Gekaufte und noch gültige Tickets können jederzeit vom Nutzer in der MOV-Software abgerufen werden. Nur registrierte Nutzer können erworbene Tickets auf ein anderes mobiles Endgerät (z. B. Smartphone) übertragen.

3.6.
Eine Übersicht der in einer Abrechnungsperiode erworbenen Tickets kann von registrierten Nutzern jederzeit im Webportal abgerufen werden. Nicht registrierte Nutzer können diese Informationen ihrer Mobilfunkrechnung entnehmen.

4. Aktionsgutscheine

4.1.
Für Aktionsgutscheine, die im MOV via Ticketshop unter Ruhrbahn.de oder in der App „ZÄPP“ eingelöst werden können, gelten die nachfolgenden Bedingungen:

  • Jeder Aktionsgutschein kann nur einmal verwendet werden.
  • Pro Nutzer und Bestellung kann nur ein Aktionsgutschein eingelöst werden.
  • Sofern der Aktionsgutschein an einen Mindestbestellwert oder ein Ticket gebunden ist, kann dieser nur bei Erreichen dieses Mindestbestellwertes oder Kauf des betreffenden Tickets eingelöst werden.
  • Übersteigt der Wert des Aktionsgutscheins bei Einlösung den Wert der Bestellung bzw. des Tickets, wird der Differenzbetrag nicht ausgezahlt oder gutgeschrieben.
  • Eine Kombination des Aktionsgutscheins mit weiteren Gutscheinen oder Gratistickets sowie Barauszahlung und eine nachträgliche Anrechnung auf bereits vor Einlösung getätigte Käufe sind ausgeschlossen.
  • Aktionsgutscheine sind jeweils nur für eine begrenzte Zeit einlösbar und verlieren ihre Gültigkeit zu dem auf dem Gutschein genannten Datum.
  • Wenn Sie von einem etwaigen Rückgaberecht für ein Ticket Gebrauch machen, wird der aufgrund der Einlösung des Aktionsgutscheins ermäßigte Kaufpreis erstattet. Es besteht kein Anspruch auf eine Erstattung oder Ersatz des Aktionsgutscheins.
  • Der Umtausch und die Übertragung von Aktionsgutscheinen auf Dritte ist ausgeschlossen.

4.2
Ergänzend gelten die ggf. auf dem Aktionsgutschein aufgedruckten bzw. im Rahmen der Aktion mitgeteilten besonderen Aktionsbedingungen.

5. Fahrkartenkontrolle (digitales Ticket)

5.1.
Bei der Fahrkartenkontrolle von digitalen Tickets hat der Nutzer nach Aufforderung durch das Prüfpersonal das mobile Endgerät mit der auf dem Display angezeigten Fahrtberechtigung bei aktivierter Hintergrundbeleuchtung sowie das gültige Kontrollmedium vorzuzeigen. Gültige  Kontrollmedien sind Bundespersonalausweis, EU-Reisepass, sowie Personalausweis bzw. Reisepass aus Drittländern, ebenso Kreditkarte oder ec-/Geldkarte oder Schülerausweise. Die Bedienung des mobilen Endgeräts nimmt der Nutzer vor. Das Prüfpersonal kann jedoch die vorübergehende Aushändigung des mobilen Endgeräts und des Kontrollmediums zu Prüfzwecken in Anwesenheit des Nutzers verlangen.

5.2.
Der Nutzer ist für die fehlerfreie Funktion des mobilen Endgeräts zur Anzeige des digitalen Tickets bei der Fahrkartenkontrolle sowie für die notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung von Missbrauch (z.B. durch unbefugtes Vorzeigen des digitalen Tickets durch Dritte) verantwortlich.

5.3.
Kann der Nachweis des ordnungsgemäßen Erwerbs eines digitalen Tickets bei der Fahrkartenkontrolle wegen Versagens des mobilen Endgerätes und/oder mangels gültigen Kontrollmediums nicht erbracht werden (z.B. infolge technischer Störungen, leerer Akku etc.), liegt eine Fahrt ohne gültigen Fahrausweis vor. In diesen Fällen wird das erhöhte Beförderungsentgelt entsprechend den Beförderungsbedingungen erhoben.

6. Erstattungen

6.1.
Der Umtausch und die Barauszahlung von Tickets sind ausgeschlossen.

6.2.
Die Erstattung von Tickets richtet sich nach den allgemeinen Beförderungs- und Tarifbestimmungen des VRR und des NRW-Tarifs. Die Ruhrbahn GmbH ist berechtigt, für die Erstattung ein angemessenes Entgelt zu erheben.

6.3.
Erstattungen erfolgen über den jeweiligen Finanzdienstleister über den das Ticket ursprünglich erworben wurde.

6.4.
Anträge auf Erstattung sind in Textform an die Ruhrbahn GmbH, Zweigertstr. 34, 45130 Essen oder per E-Mail an den Kundendienst abo(at)ruhrbahn.de zu richten.

7. Sperrung

7.1.
Stellt der Nutzer einen Missbrauch seines Nutzerkontos fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich der Ruhrbahn GmbH über die telefonische Hotline (Service Telefon: 0201 826-1234, Mo. – Fr.: 8.00 Uhr – 16.00 Uhr) zu melden. Die Ruhrbahn GmbH wird das Nutzerkonto nach Rücksprache mit dem Kunden ggfs. sperren. Für die Rückabwicklung der Zahlung hat sich der Kunde unmittelbar an den jeweils gewählten Finanzdienstleister zu wenden.

7.2.
Stellt die Ruhrbahn GmbH einen Missbrauch des Nutzerkontos fest, wird der MOV für den betroffenen Nutzer unverzüglich gesperrt. Der Nutzer erhält darüber eine entsprechende Benachrichtigung.

7.3.
Für den Fall der Nichtzahlung einer fälligen und bereits erfolglos angemahnten Forderung aus dem Ticketkauf wird die Nutzung des Ticketkaufs über den MOV ebenfalls gesperrt.

8. Datenschutz

Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Ruhrbahn GmbH, auf die wir hiermit verweisen https://www.ruhrbahn.de/essen/sonstige-seiten/datenschutz.html sowie die Datenschutzbestimmungen der IT- und Finanzdienstleister und der Mobilfunkbetreiber.

9. Gewährleistung, Haftung

9.1.
Für Schäden aus der Nutzung des MOV haftet die Ruhrbahn GmbH uneingeschränkt, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Auch im Falle von Pflichtverletzungen auf Grund einfacher Fahrlässigkeit haftet die Ruhrbahn GmbH uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung von solchen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer vertrauen durfte (Kardinalpflichten).

9.2
Für Endgeräte, Software, Übertragungsdienste und sonstige Telekommunikationsdienstleistungen Dritter übernimmt die Ruhrbahn GmbH keine Gewährleistung oder Haftung.

9.3
Für eine fehlerhafte oder nicht erfolgte Übermittlung des Tickets übernimmt die Ruhrbahn GmbH keine Haftung, sofern der Fehler nicht im Verantwortungsbereich der Ruhrbahn GmbH liegt.

Teil B: MOV-Radbox für die Anmietung von RadboxenDeinRadschloss

1. Allgemeines

1.1
Sie können über die Ruhrbahn-App „ZÄPP“ die Dienste von „DeinRadschloss“ nutzen, ein Angebot der Kienzler Stadtmobiliar GmbH. Sie können damit zum Abstellen von Fahrrädern in einer vor Witterungseinflüssen geschützten Umgebung Radboxen bzw. Stellplätze in Sammelabstellanlagen anmieten und bargeldlos über Ihr mobiles Endgerät (z. B. Smartphone, Tablet) bezahlen.

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Buchung, die Benutzung und die Überlassung von Radboxen bzw. Stellplätzen in Sammelabstellanlagen (nachfolgend einheitlich „Radboxen“) im Rahmen des Angebots von „DeinRadschloss“.

1.2
Vermieterin und Ihr Vertragspartner für die Nutzung der Radboxen/Sammelabstellanlagen ist allein die

Kienzler Stadtmobiliar GmbH
Vorlandstr. 5
77756 Hausach
Tel.: 07831/788-0
Fax: 07831/788-99
info(at)kienzler.com
www.dein-radschloss.de.

(nachfolgend „Vermieterin“).

 Der Mietvertrag kommt allein mit der Kienzler Stadtmobiliar GmbH als Vermieterin zustande.

Die Ruhrbahn GmbH ist lediglich berechtigt und bevollmächtigt, die Vermieterin im Rahmen der Buchungen über die App ZÄPP zu vertreten, d.h. insoweit die Mietverträge über die Radboxen mit den Nutzern im Namen der Vermieterin abzuschließen sowie die Mietzahlungen abzurechnen und einzuziehen.

1.3
Die Anmietung der Radboxen über den MOV-Radbox und die Nutzung der der App ZÄPP zugrundeliegenden Software sind an die Zustimmung des Nutzers zu diesen Bedingungen gebunden.

1.4
Der MOV-Radbox wird durch die Ruhrbahn GmbH in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen IT-Dienstleistern sowie, in Abhängigkeit von dem gewählten Vertriebsweg und der Zahlungsart, mit unterschiedlichen Finanzdienstleistern erbracht. Die Dienstleister nebst Kontaktdaten sind im Teil C dieser AGB aufgeführt.

1.5
Die für die Vertragsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten werden an den jeweiligen Finanzdienstleister und, soweit erforderlich, an die Vermieterin übermittelt. Nähere Informationen finden Sie nachfolgend (in „Teil C“) sowie in unserer Datenschutzerklärung.

1.6
Für die Nutzung der App ZÄPP für den MOV-Radbox fallen keine Kosten an. Der Zugriff erfolgt über mobile Endgeräte. Es können jedoch für Verbindungsaufbau und -dauer durch den jeweiligen Telekommunikationsanbieter Entgelte je nach gewähltem Tarif gegenüber dem Nutzer erhoben werden.

1.7
Es gilt ausschließlich deutsches oder direkt anwendbares Recht der europäischen Union.

1.8
Soweit der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand Essen.

1.9
Die Registrierung und der Vertragsschluss erfolgen in deutscher Sprache.

2. Eröffnung eines Nutzerkontos

2.1
Zur Nutzung des MOV-Radbox ist die Eröffnung eines Nutzerkontos erforderlich. Hierzu muss der Nutzer diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen und sich unter wahrheitsgemäßer Angabe der nachfolgenden Punkte bei der Ruhrbahn GmbH registrieren

  • Anrede
  • Name und Geburtsdatum
  • Anschrift (Straße, PLZ, Ort)
  • Mobilfunknummer
  • E-Mail-Adresse
  • Vergabe eines Passwortes
  • Vergabe von Sicherheitsfrage und -antwort

2.2
Die Eröffnung eines eigenen Nutzerkontos durch minderjährige Personen ist ausgeschlossen.

2.3
Die Löschung des Nutzerkontos erfolgt ausschließlich per Mail durch den Kunden an folgende Mail-Adresse bei der Ruhrbahnapp(at)ruhrbahn.de

2.4
Der Nutzer verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Namen, Adresse und Zahlungsweise) in seinem Nutzerkonto stets aktuell zu halten.

3. Buchungsvorgang und Vertragsschluss „DeinRadschloss

3.1
Über die auf seinem mobilen Endgerät heruntergeladene und installierte Software kann der Nutzer einen Platz in der von ihm gewünschten Fahrradabstellanlage auswählen und buchen. Die Buchung des ausgewählten Platzes in der Anlage ist nur möglich, falls dieser verfügbar ist.

3.2
Mit der Buchung der Radbox wird über die Software ein Angebot des Nutzers an die Ruhrbahn GmbH (als Vertreterin der Vermieterin) zum Abschluss eines Mietvertrages abgegeben. Bei Boxen entspricht der Platz der ausgewählten Box. In den Sammelabstellanlagen ist die Platzwahl frei, auch wenn für den Buchungsvorgang und den Zutritt zu den Anlagen eine Platznummer vergeben wird.

3.3
Nach Eingang der Buchung erhält der Nutzer einen Zugangscode für einen Platz in der Anlage. Die Zugangsdaten werden via Datenübertragung in der Ruhrbahn-App ZÄPP bereitgestellt und per Email versendet. Der Zugangscode besteht aus der Zugangsnummer (Box- oder Stellplatznummer) und einem vierstelligen PIN-Code. Die Versendung des Zugangscodes erfolgt unmittelbar nach der Buchung und nach Abschluss des Online-Zahlungsvorgangs.

Mit der Übermittlung dieses Zugangscodes kommt ein Mietvertrag zwischen der Vermieterin und dem Nutzer zu den nachstehenden Bedingungen zustande. Die für die Datenübertragung gegebenenfalls anfallenden Entgelte bestimmen sich nach dem jeweiligen Telekommunikationsvertrag des Nutzers.

3.4
Die Miete ist im Voraus für die gesamte Mietzeit zu entrichten. Die Höhe der Miete ergibt sich aus den dem Nutzer angezeigten Mietpreisen des jeweiligen Standortes. Die Zahlung erfolgt über den jeweiligen Finanzdienstleister. Die möglichen Zahlungsarten werden dem Nutzer im Buchungsprozess aufgezeigt.

4. Rechnungsstellung

4.1
Der Nutzer stimmt zu, dass er die Abrechnung elektronisch erhält und dass ihm diese an die von ihm eingegebene E-Mail-Adresse übermittelt wird. Eine Rechnung in Papierform kann durch den Mieter angefordert werden.

 5. Widerrufsrecht

Dem Nutzer, der Verbraucher ist, steht das folgende Widerrufsrecht zu

(bitte geben Sie im Falle eines Widerrufs Ihre Buchungsnummer an):

 


WIDERRUFSBELEHRUNG für DeinRadschloss 

WIDERRUFSRECHT

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Miet-Vertrag für die Nutzung einer Radbox zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns als Vermieterin

 

(Kienzler Stadtmobiliar GmbH, Postfach 1226, Vorlandstr. 5, 77751 Hausach, Telefon 07831/788-0, Fax 07831/788-99, E-Mail info(at)kienzler.com), 

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

FOLGEN DES WIDERRUFS:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir bzw. die Ruhrbahn GmbH von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir bzw. die Ruhrbahn GmbH dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:
Kienzler Stadtmobiliar GmbH
Vorlandstr. 5
77751 Hausach
Fax 07831/788-99
E-Mail info(at)kienzler.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über
den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

.....................................................................................................................................................

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

.....................................................................................................................................................

Name des/der Verbraucher(s)

.....................................................................................................................................................

Anschrift des/der Verbraucher(s)

.....................................................................................................................................................

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

.....................................................................................................................................................

Datum

.....................................................................................................................................................

(*) Unzutreffendes streichen 

 

- ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG -

 

6. Dauer des Vertragsverhältnisses (Mietdauer)

6.1
Mit Versenden des Zugangscodes wird dem Nutzer ein Platz in der Anlage zur Verfügung gestellt. Der Platz in der Anlage gilt in diesem Moment als überlassen.

6.2
Die Dauer des Mietverhältnisses richtet sich nach den jeweils gültigen Regelungen des Standorts der Anlage (z.B. 1 Tag, 1 Woche). Die möglichen Optionen sind über die APP einsehbar.

6.3
Die Vermieterin behält sich das Recht vor, eine Buchung für den Zeitraum eines Jahres abzulehnen, wenn ein Nutzer bereits im vorherigen Jahr in derselben Anlage eine Box oder einen Stellplatz für die Dauer eines Jahres gemietet hatte. Die Vermieterin wird von diesem Recht insbesondere bei Anlagen mit hoher Auslastung Gebrauch machen, um möglichst vielen verschiedenen Interessenten das Mieten eines Stellplatzes oder einer Box in der jeweiligen Anlage zu ermöglichen. Wird die Jahresbuchung ablehnt, wird alternativ ein Mietvertrag für die Dauer einer Woche angeboten und der Nutzer per E-Mail hierüber informiert.

7. Nutzung der Radboxen; Pflichten des Nutzers

7.1
Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers.

7.2
Der Zugangscode dient dem Öffnen und Verschließen der Zugangstüren.

7.3
Der Nutzer verpflichtet sich, die Anlage pfleglich zu behandeln und sauber zu halten.

7.4
Beim Abstellen des Fahrrads ist den Hinweisen zur Benutzung in und an den Boxen und Abstellanlagen Folge zu leisten.

7.5
Den Nutzer trifft die Obliegenheit, das eingestellte Fahrrad zusätzlich gegen Diebstahl zu sichern, indem das Fahrrad zumindest mittels eines handelsüblichen Schlosses (z.B. durch ein Ring- oder Spiralschloss) in der Anlage abgeschlossen wird.

7.6
Der Nutzer ist nicht befugt, andere Gegenstände als Fahrräder und Fahrradzubehör in der Anlage einzustellen.

7.7
Beim Einstellen des Fahrrads nebst Fahrradzubehör in der Anlage hat der Benutzer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten.

7.8
Bei Verlust des Zugangscodes erfolgt die Herausgabe des Fahrrads nur gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises. Etwaige durch den Verlust des Codes entstehende Mehrkosten hat der Nutzer zu tragen. Der Nutzer ist verpflichtet, den Verlust des Zugangscodes der Vermieterin unverzüglich anzuzeigen.

7.9
Der Nutzer ist nicht berechtigt, den Schließmechanismus der Anlage zu verändern, etwa durch Anbringung eigener Schlösser außerhalb der Anlage.

7.10
Die Vermieterin führt an sämtlichen Boxen in der Regel einmal jährlich eine Grundreinigung durch. Hierzu erfolgt eine Öffnung der Box, welche der Nutzer zu dulden hat.

7.11
Der Nutzer verpflichtet sich, seinen Platz in der Anlage zum Ablauf der Nutzungsdauer rechtzeitig zu räumen. Sollte der Nutzer dieser Pflicht nicht nachkommen, ist die Vermieterin berechtigt, die Anlage auf Kosten des Nutzers selbst zu räumen oder durch Dritte räumen zu lassen und die eingebrachten Gegenstände in Besitz zu nehmen. Der Nutzer hat etwaige Schäden, die dadurch entstehen, dass die Anlage nicht rechtzeitig geräumt wird, zu ersetzen. Der Nutzer hat die Kosten der Räumung nicht zu tragen und Schäden nicht zu ersetzen, falls ihn kein Verschulden trifft.

7.12
Unbeschadet des Widerrufsrechts (Teil B, Ziffer 5) und der außerordentlichen Kündigung (Teil B, Ziffer 14) kann das Mietverhältnis nicht vorzeitig beendet werden. In diesem Fall wird, auch bei vorzeitiger Rückgabe des Platzes in der Anlage, ein anteiliger Mietpreis nicht erstattet.

7.13
Die durch Diebstahl, Raub oder Beschädigung durch Dritte oder in Folge eines Unfalls oder höherer Gewalt entstandenen Schäden am Fahrrad sind nicht durch die Vermieterin versichert. Für daraus entstandene Schäden wird keine Haftung übernommen.

7.14
Bei Verdacht einer vertragswidrigen Nutzung ist die Vermieterin berechtigt, die Anlage ohne Zustimmung des Nutzers selbst oder durch Dritte öffnen zu lassen. Sollte sich der vertragswidrige Gebrauch bestätigen, ist die Vermieterin berechtigt, die Anlage selbst zu räumen oder durch Dritte räumen zu lassen und die eingebrachten Gegenstände in Besitz zu nehmen. Die Räumung ist für den Nutzer kostenpflichtig, es sei denn, er hat die vertragswidrige Nutzung nicht zu vertreten.

7.15
Nach Räumung der Anlage nach Teil B 7.11 und 7.14 verwahrt die Vermieterin die in Besitz genommenen Gegenstände längstens für 6 Monate. Nach Ablauf dieser Frist gehen die Gegenstände entschädigungslos in das Eigentum der Vermieterin über. Die Vermieterin behält sich auf Grund der Art, der Beschaffenheit oder der Werthaltigkeit eine gesonderte Verwahrung vor. Die Kosten der Verwahrung fallen dem Nutzer zur Last, wenn und soweit dieser die Verwahrung schuldhaft verursacht hat.

8. Pflichten der Vermieterin

8.1
Die Vermieterin ist verpflichtet, dem Nutzer den von ihm gebuchten Platz in der Anlage unverzüglich nach Abschluss der Buchung mit dem Versenden des Zugangscodes sowie der Buchungsnummer über die Ruhrbahn-App ZÄPP zur Verfügung zu stellen.

8.2
Die Vermieterin trägt dafür Sorge, dass sich die Anlage während der gesamten Vertragslaufzeit in einem vertragsgemäßen Zustand befindet.

8.3
Die Vermieterin ist verpflichtet, etwaige Fehler im Rahmen des Buchungsvorgangs unverzüglich nach Bemerken dem Nutzer mitzuteilen.

9. Rechte des Nutzers wegen Mängeln

9.1
Die Anlage wird dem Nutzer frei von Mietmängeln zur Verfügung gestellt.

9.2
Etwaige vorhandene Mängel hat der Nutzer der Vermieterin unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Der Nutzer ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dadurch entsteht, dass er es unterlassen hat, den Mangel nach Maßgabe des Satzes 1 anzuzeigen.

9.3
Die Vermieterin ist verpflichtet, vor oder während des Mietverhältnisses auftretende Mängel zu beseitigen, soweit sie davon Kenntnis hat oder diese ordnungsgemäß angezeigt wurden.

9.4
Der Nutzer ist für die Zeit, in welcher die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während die Tauglichkeit eingeschränkt ist, wird die Miete angemessen herabgesetzt. Die vorab zu viel entrichtete Miete ist dem Nutzer zurückzuerstatten. Dies gilt jedoch nicht, soweit die Vermieterin infolge einer unterlassenen Mangelanzeige des Nutzers keine Abhilfe schaffen konnte.

9.5
Rückerstattungen erfolgen spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mangelanzeige des Nutzers bei der Vermieterin eingegangen ist, sofern diese Anzeige berechtigterweise erfolgt. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, welches der Nutzer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Nutzer wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wegen dieser Rückerstattung werden dem Nutzer keine Entgelte berechnet.

9.6
Ansprüche wegen Mängeln gegen die Vermieterin stehen nur dem unmittelbaren Nutzer zu und sind nicht abtretbar.

10. Überlassung an Dritte

Eine Überlassung des Platzes in der Anlage an Dritte, insbesondere eine Untervermietung, ist dem Nutzer nicht gestattet.

11. Haftung

11.1
Der Nutzer haftet für alle an der Anlage entstandenen von ihm schuldhaft verursachten Schäden. Der Nutzer haftet zudem für Schäden, die durch ein von ihm zu vertretendes Verhalten Mitarbeitern der Vermieterin, bei beauftragten Dritten oder bei anderen Nutzern der Anlage entstehen. Veränderungen und Verschlechterungen durch den vertragsgemäßen Gebrauch hat der Nutzer dabei nicht zu vertreten. Der Nutzer ist verpflichtet, alle von ihm verursachten Schäden unverzüglich anzuzeigen.

11.2
Schadensersatzansprüche gegen die Vermieterin sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

11.3
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Vermieterin für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des voraussehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden können nicht verlangt werden.

11.4
Die Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse unter vorstehenden Ziffern 11.2 und 11.3 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens der Vermieterin entstanden sind sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit die Haftung der Vermieterin ausgeschlossen ist, gilt dies auch für deren Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

12. Pfandrecht

Zwischen Vermieterin und Nutzer wird vereinbart, dass für die Forderungen aus dem Mietverhältnis an dem in die Anlage eingestelltem Fahrrad sowie etwaigem Fahrradzubehör des Nutzers ein Pfandrecht zu Gunsten der Vermieterin bestellt wird. Das Pfandrecht erstreckt sich nicht auf die Sachen, welche nicht im Eigentum des Mieters stehen, und auch nicht auf die Sachen, welche der Pfändung nicht unterliegen.

13. Preise

Das vom Nutzer im Rahmen des Zahlungsvorgangs nach vorstehender Ziffer 3 zu entrichtende Entgelt richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Standorts der Anlage. Diese Preise werden in der App ZÄPP im Rahmen des Buchungsvorganges angezeigt.

14. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

14.1
Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos nach Maßgabe des § 543 BGB kündigen.

14.2
Ein wichtiger Grund für die Vermieterin liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer die Anlage vorsätzlich beschädigt oder der Nutzer seine Pflichten gröblich in nicht unerheblichem Maße verletzt.

14.3
Kündigt der Nutzer nach Teil B, Ziffer 14.1. außerordentlich, ist ihm die bezahlte Miete anteilig zurückzuerstatten. Der Anteil bemisst sich nach der bereits zurückliegenden Mietdauer bis zum Eintritt des Kündigungsgrundes im Verhältnis zu der Zeit, welche das Mietverhältnis nach Eintritt des Kündigungsgrundes noch gedauert hätte.

14.4
Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch die Vermieterin aus den unter Teil B Ziffer 14.2 dargestellten Gründen hat der Nutzer keinen Anspruch auf Rückerstattung der von ihm entrichteten Miete. Wird die Abstellanlage anderweitig vermietet, wird diese Einnahme mit der Rückerstattung verrechnet.

14.5
Rückerstattungen erfolgen spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die außerordentliche Kündigung des Nutzers bei der Vermieterin eingegangen ist, sofern diese Kündigung berechtigterweise erfolgt. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, welches der Nutzer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Nutzer wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wegen dieser Rückerstattung werden dem Nutzer keine Entgelte berechnet.

15. Sperrung des Nutzerkontos im MOV-Radbox

15.1
Stellt der Nutzer einen Missbrauch seines Nutzerkontos fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich der Ruhrbahn GmbH über die telefonische Hotline (Service Telefon: 0201 826-1234, Mo. – Fr.: 8.00 Uhr – 16.00 Uhr) zu melden. Die Ruhrbahn GmbH wird das Nutzerkonto nach Rücksprache mit dem Kunden ggfs. sperren. Für die Rückabwicklung der Zahlung hat sich der Kunde unmittelbar an den jeweils gewählten Finanzdienstleister zu wenden.

15.2
Stellt die Ruhrbahn GmbH einen Missbrauch des Nutzerkontos fest, wird der MOV-Radbox für den betroffenen Nutzer unverzüglich gesperrt. Der Nutzer erhält darüber eine entsprechende Benachrichtigung.

15.3
Für den Fall der Nichtzahlung einer fälligen und bereits erfolglos angemahnten Forderung aus der Anmietung einer Radbox wird der MOV-Radbox ebenfalls gesperrt.

16. Datenschutz

Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Ruhrbahn GmbH, sowie die Datenschutzbestimmungen der IT- und Finanzdienstleister und der Kienzler Stadtmobiliar GmbH.

17. Aktionsgutscheine

17.1
Für Aktionsgutscheine, die auch im MOV-Radbox via Buchung in der App „ZÄPP“ eingelöst werden können, gelten die nachfolgenden Bedingungen. 

  • Jeder Aktionsgutschein kann nur einmal verwendet werden.
  • Pro Nutzer und Bestellung kann nur ein Aktionsgutschein eingelöst werden.Sofern der Aktionsgutschein an einen Mindestbestellwert oder eine Mietdauer gebunden ist, kann dieser nur bei Erreichen dieses Mindestbestellwertes oder Buchung der entsprechenden Mietdauer eingelöst werden.
  • Übersteigt der Wert des Aktionsgutscheins bei Einlösung den Wert der Buchung, wird der Differenzbetrag nicht ausgezahlt oder gutgeschrieben.
  • Eine Kombination des Aktionsgutscheins mit weiteren Gutscheinen sowie Barauszahlung und eine nachträgliche Anrechnung auf bereits vor Einlösung getätigte Buchungen sind ausgeschlossen.
  • Aktionsgutscheine sind jeweils nur für eine begrenzte Zeit einlösbar und verlieren ihre Gültigkeit zu dem auf dem Gutschein genannten Datum.
  • Wenn Sie von einem etwaigen Widerrufsrecht für eine Buchung Gebrauch machen, wird der aufgrund der Einlösung des Aktionsgutscheins ermäßigte Mietpreis erstattet. Es besteht kein Anspruch auf eine Erstattung oder Ersatz des Aktionsgutscheins.
  • Der Umtausch und die Übertragung von Aktionsgutscheinen auf Dritte ist ausgeschlossen.

17.2
Ergänzend gelten die ggf. auf dem Aktionsgutschein aufgedruckten bzw. im Rahmen der Aktion mitgeteilten besonderen Aktionsbedingungen.

Teil C: Ergänzende Regelungen zur Zahlungsabwicklung

1. Abrechnung und Zahlung für nicht registrierte Nutzer (ohne Nutzerkonto)


Die Abrechnung und Zahlung erworbener Tickets ohne Anmeldung an ein Nutzerkonto erfolgt bei Nutzung eines mobilen Endgeräts über die Telekommunikationsabrechnung des Nutzers. Hierzu tritt die Ruhrbahn GmbH ihren Zahlungsanspruch an den jeweiligen Telekommunikationsdienstleister ab. Es gelten die AGB des Telekommunikationsdienstleisters.

2. Abrechnung und Zahlung für registrierte Nutzer (mit Nutzerkonto)

Andere, nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen benannte Zahlungsweisen, sind ausgeschlossen.

2.1.
Der registrierte Nutzer kann zwischen folgenden Zahlungsweisen wählen:

  • PayPal
  • Amazon Pay
  • SEPA-Lastschriftverfahren mit Klarna Bank AB (publ), handelnd durch ihre Zweigniederlassung in Deutschland, Klarna Bank AB, German Branch (nachfolgend: „Klarna Bank AB, German Branch“ genannt), ehemals Billpay GmbH

2.2.
Der registrierte Nutzer kann die von ihm präferierte Zahlungsart festlegen und sich bei dem jeweiligen Finanzdienstleister anmelden. Für die Inanspruchnahme des jeweiligen Finanzdienstleisters gelten jeweils dessen AGB sowie dessen Datenschutzbestimmungen in der jeweils aktuellen Fassung.
2.3.
Die Abrechnung der Ticketkäufe erfolgt je nach Zahlungsweise über die in den nachfolgenden Ziffern aufgeführten Finanzdienstleister. Der jeweilige Finanzdienstleister ist, soweit nachfolgend aufgeführt, zum Forderungseinzug im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ermächtigt.  

3. Zahlung per PayPal

3.1
Bei Zahlung per PayPal wird Ihr Konto bei der Bestellung belastet. Sie müssen grundsätzlich bei PayPal registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen.

3.2
Es gelten neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Nutzungsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen von PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, in der jeweils aktuellen Fassung.
AGB: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/legalhub-full
Datenschutz: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacy-full

4. Nutzung AmazonPay

4.1
Bei Zahlung per AmazonPay  wird Ihr Konto bei der Bestellung belastet. Sie müssen grundsätzlich bei Amazon registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen.

4.2
Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Nutzungsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen von Amazon Payments Europe S.C.A. 5, Rue Plaetis - 2338 Luxemburg bzw. den von AmazonPay eingesetzten Dienstleistern in der jeweils aktuellen Fassung.

Nutzungsvereinbarung/ AGB: https://pay.amazon.de/help/201751590
Datenschutz: https://pay.amazon.de/help/201751600

5. Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren (Klarna Bank AB, German Branch)

5.1
Bei Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren bedienen wir uns des Zahlungsdienstleisters Klarna Bank AB, German Branch, Zinnowitzer Str. 1, 10115 Berlin.

Die Zahlungsart „Zahlung per SEPA-Lastschrift“ besteht nicht für alle Angebote und setzt unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch die Klarna Bank AB, German Branch sowie ein in Deutschland geführtes Girokonto voraus. Wenn dem Nutzer für bestimmte Angebote nach Prüfung der Bonität der Kauf per Lastschrift gestattet wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung in Zusammenarbeit mit der Klarna Bank AB, German Branch, an die die Ruhrbahn GmbH ihre Zahlungsforderung abtritt. Der Nutzer kann in diesem Fall nur an die Klarna Bank AB, German Branch mit schuldbefreiender Wirkung leisten.

5.2
Der Zahlbetrag ist sofort zur Zahlung per Einzug durch die Klarna Bank AB, German Branch von dem im Bestellprozess angegebenen Girokonto bei dem dort angegebenen Kreditinstitut (das Girokonto) fällig. Hiermit erteilt der Nutzer der Klarna Bank AB, German Branch ein SEPA-Lastschriftmandat zur Einziehung fälliger Zahlungen und weist sein Geldinstitut an, die Lastschriften einzulösen. Die Gläubiger-Identifikationsnummer von Klarna Bank AB, German Branch ist DE19ZZZ00000237180. Die Mandatsreferenznummer wird dem Nutzer zu einem späteren Zeitpunkt per E-Mail mitgeteilt.

5.3
Der Nutzer wird im Bestellprozess gebeten, in die Übermittlung der für die Abwicklung der Zahlung sowie der für eine Identitäts- und Bonitätsprüfung erforderlichen Daten an Klarna Bank AB, German Branch einzuwilligen. Wird die Einwilligung erteilt, werden die Daten des Nutzers (Vor- und Nachname, Anrede, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse  und beim Kauf per Lastschrift die angegebene Kontoverbindung) sowie die Daten im Zusammenhang mit seiner Bestellung (wie etwa Warenkorb, Bestellhistorie, Zahlungserfahrungen, IP-Adresse) an Klarna Bank AB, German Branch übermittelt.

5.4
Zum Zwecke der eigenen Identitäts- und Bonitätsprüfung übermittelt Klarna Bank AB, German Branch im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an Auskunfteien und erhält von diesen Auskünfte sowie ggf. Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Detaillierte Informationen hierzu und zu den eingesetzten Auskunfteien sind den Datenschutzbestimmungen der Klarna Bank AB, German Branch zu entnehmen.

Derzeit können von Klarna Bank AB, German Branch an folgende Auskunfteien in Deutschland Daten übermittelt werden:

  • CRIF Bürgel GmbH, Radlkoferstraße 2, D-81373 München
  • Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, D-41460 Neuss
  • SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, D-65201 Wiesbaden
  • Regis24 GmbH, Wallstraße 58, D-10719 Berlin
  • Bisnode Deutschland GmbH, Robert-Bosch-Straße 11, D-64293 Darmstadt


Mit dem Abschluss der Bestellung („zahlungspflichtig bestellen“) stimmt der Nutzer, falls er das Bezahlverfahren „Lastschrift“ gewählt hat, der Weitergabe seiner Daten zwecks Überprüfung seiner Identität und Bonität zu. Wird die Zustimmung nicht erteilt, steht dieses Zahlverfahren nicht zur Verfügung.

5.5
Mit der Angabe des Girokontos bestätigt der Nutzer, dass er zum Bankeinzug über das entsprechende Girokonto berechtigt ist und für die erforderliche Deckung sorgen wird. Rücklastschriften sind mit einem hohen Aufwand und Kosten für die Ruhrbahn GmbH und die Klarna Bank AB, German Branch verbunden. Im Fall einer Rücklastschrift (mangels erforderlicher Deckung des Girokontos, wegen Erlöschen des Girokontos oder unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers) ermächtigt der Nutzer Klarna Bank AB, German Branch, die Lastschrift für die jeweils fällige Zahlungsverpflichtung ein weiteres Mal einzureichen. In einem solchen Fall ist der Nutzer verpflichtet, die durch die Rücklastschrift entstehenden Kosten zu zahlen. Weitergehende Forderungen sind vorbehalten.

5.6
Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen von Klarna Bank AB, German Branch in der jeweils aktuellen Fassung:

AGB: https://www.klarna.com/de/agb/
Datenschutz: 
https://cdn.klarna.com/1.0/shared/content/legal/terms/0/de_de/privacy

Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren

Die Ruhrbahn ist Mitglied der Schlichtungsstelle Nahverkehr. Wenn Sie mit unserer Reaktion auf Ihre Beschwerde nicht einverstanden sind wenden Sie sich bitte an:
Schlichtungsstelle Nahverkehr
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211 3809-380
Fax: 0211 3809-678
info(at)schlichtungsstelle-nahverkehr.de
Per Post oder via Internet unter www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de. Wir erklären uns bereit, an Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle Nahverkehr teilzunehmen. Die Anrufung der Schlichtungsstelle ist für Sie kostenlos und unverbindlich.